Finanzierung von Lebenshaltungskosten für Studierende
Der KfW-Studienkredit dient Studierenden zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes während des Erststudiums.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland (www.kfw-foerderbank.de) immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Der Abschluss „Bachelor“ wird in diesem Zusammenhang nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet. Zum Zeitpunkt des Finanzierungsbeginns darf der Studierende grundsätzlich das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Antragsberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Was wird finanziert?
Der KfW-Studienkredit dient ausschließlich der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Das Darlehen wird stets für das erste Studienfach beantragt, auch wenn parallel mehrere Fächer studiert werden. Die Auszahlung von monatlichen Förderbeträgen zwischen 100 und 650 EURO erfolgt i. d. R. bis zum 10. Fachsemester. Der Studierende muss zum Finanzierungsbeginn für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sein.
Ist eine Kumulierung mit anderen Fördermaßnahmen oder –programmen möglich?
Die Kombination des KfW-Studienkredits mit anderen Fördermaßnahmen oder -programmen ist möglich.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
Die Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltbar und liegt max. bei 34 Jahren. Maximal kann die Tilgungsphase auf 25 Jahre ausgedehnt werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Über das Online Kreditportal www.kfw-foerderbank.de besteht die Möglichkeit für den Studierenden, sich zu informieren und mit den Bedingungen des KfW-Studienkredits vertraut zu machen.
Wie erfolgt die Tilgung?
Die Tilgung beginnt nach Ablauf der Karenzphase, die in Abhängigkeit von dem letzten Auszahlungstermin 18 bis 23 Monate beträgt. Rechtzeitig vor Tilgungsbeginn übersendet die KfW dem Darlehensnehmer einen Tilgungsplan, der unter der Annahme eines gleich bleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vorsieht.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Keine.
Wo finde ich weitere Informationen?
Unter www.audiocast-kfw.de findet man knappe Informationen, Expertenmeinungen und jede Menge Wissenswertes rund um das Thema Studienkredit, zum Download auf den iPod oder direkt zum Anhören am Computer.
Gibt es weitere Förderprogramme?
Bildungskredit (www.bva.bund.de) und BAföG-Bankdarlehen (www.bmbf.de) für Studierende.